Saat­gut-Sou­ve­rä­ni­tät

Das Recht, selbst zu ent­schei­den, was wann und wie aus­ge­sät wer­den soll. Die­ses Recht bedingt, dass Land­wir­te ihr Saat­gut belie­big auf­be­wah­ren, zur Züch­tung ver­wen­den, frei aus­tau­schen kön­nen und frei­en Zugang zu gene­ti­schen Res­sour­cen öffent­li­cher Saat­gut­ban­ken habe. Die Viel­falt des Saat­guts wird als öffent­li­ches Gemein­gut gese­hen.