Wanderausstellung der Public Eye Regionalgruppen zum Thema Saatgut.
Sortenschutzgesetze und Patentrecht zugunsten der Saatgutkonzerne
Die Vielfalt der Kulturpflanzen ist massgeblich auf die Praxis von Bäuerinnen und Bauern zurückzuführen, die seit Jahrtausenden ihr Saatgut tauschen, verkaufen und weiterentwickeln. Internationale Übereinkommen wie der Saatgutvertrag anerkennen heute diese Leistung sowie das Recht, diese Praxis fortzuführen. Allerdings wird Letzteres zunehmend eingeschränkt mit der Durchsetzung von geistigen Eigentumsrechten (Patenten, Sortenschutztiteln). Der Zugang zu genetischen Ressourcen und deren freie Nutzung wird massiv erschwert oder verhindert und die züchterische Tätigkeit konzentriert sich zunehmend auf einige wenige grosse Saatgutkonzerne. Diese Entwicklung bedroht weltweit die Saatgutvielfalt, und damit eine der zentralen Voraussetzungen für die Ernährungssicherheit.
Sortenschutzgesetze
Der Internationale Verband zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (Union internationale pour la protection des obtentions végétales, kurz UPOV) ist eine Organisation mit Sitz in Genf, die durch ein 1961in Paris beschlossenes Übereinkommen begründet wurde. Dieses wurde von 20 Industrieländern ausgehandelt, ohne jedoch die Besonderheiten und Bedürfnisse der Länder des Globalen Südens zu berücksichtigen.
Sortenschutzgesetze nach UPOV sichern das Recht des geistigen Eigentums im Sinne der Züchter:innen. Ursprünglich betrafen sie die Landwirt:innen nicht: Es stand diesen frei, Saatgut aus ihrer eigenen Ernte wiederzuverwenden und auszutauschen. Aber seit der letzten Überarbeitung des Abkommens im Jahr 1991 (UPOV91) ist der Austausch von geschütztem Saatgut unter Landwirt:innen verboten und das Recht auf Wiederverwendung im eigenen Betrieb drastisch eingeschränkt. Die Schweiz und andere Industriestaaten verlangen in Freihandelsabkommen mit Ländern des Globalen Südens die Einführung von strengen Sortenschutzgesetzen nach UPOV-Vorbild. Dort bedrohen solche Gesetze den Zugang zu Saatgut und das Recht auf Nahrung von Millionen Bäuerinnen und Bauern.
Patentrecht
Das Europäische Patentamt (EPA), gegründet1977 auf der Grundlage des Patentübereinkommens, prüft und erteilt Patente in Europa inkl. der Schweiz. Ziel eines Patents ist es, ein Schutzrecht für eine gewisse Erfindung auf Zeit zu gewähren. Mit einem Patent ist man berechtigt, anderen die gewerbliche Nutzung der Erfindung zu untersagen. Während die meisten Patente im Bereich Landwirtschaft zunächst gentechnisch veränderte Pflanzen betrafen, wurden in den letzten 20 Jahren zunehmend auch konventionelle Züchtungen patentiert. Und dies, obschon im Patentübereinkommen und seinen Umsetzungsbestimmungen eigentlich klar festgelegt wurde, dass durch ein “im Wesentlichen biologisches Verfahren” gewonnene Pflanzen oder Tiere nicht patentierbar seien.
Doch listige Patentanwält:innen finden immer neue Wege, dieses Verbot zu umgehen. Als Folge dieser Patente werden Züchter:innen in ihrer Handlungsfreiheit eingeschränkt, was sich negativ auf die Innovation auswirkt und die starke Marktkonzentration fördert. Kleine und mittlere Unternehmen können sich meist keine Patente leisten. Der verminderte Wettbewerb und der Mangel an Innovation führen zu höheren Preisen und einem geringeren Angebot an Sorten.