Wanderausstellung der Public Eye Regionalgruppen zum Thema Saatgut.
Internationale Regeln – unzureichende Umsetzung
Als die internationale Gemeinschaft erkannte, dass die für die Ernährungssicherheit zentrale biologische Vielfalt im Verlauf des letztens Jahrhunderts immer schneller verloren ging, beschloss sie Massnahmen, um sowohl die wilden Pflanzenarten wie auch die Vielfalt an genutzten Sorten, die über Jahrtausende hinweg von Bäuerinnen und Bauern entwickelt worden waren, zu schützen.
Biodiversitätskonvention der Vereinten Nationen
Das Übereinkommen zum Schutz der weltweiten Artenvielfalt wurde anlässlich der Rio-Konferenz 1992 abgeschlossen. Ausser den USA sind praktisch alle Staaten der Welt vertreten. Das Nagoya-Protokoll von 2010 schreibt vor, dass der Gewinn, der aus der biologischen Vielfalt und dem traditionellen Wissen darüber gezogen wird, mit den Ursprungsländern geteilt wird. Oft sind lokale und indigene Gemeinschaften Urheber dieses Wissens. Die Umsetzung weltweit verläuft jedoch schleppend und das Protokoll enthält viele Schlupflöcher.
Internationaler Saatgutvertrag
Das umfassende Vertragswerk wurde 2001 verabschiedet, um die biologische Vielfalt im Bereich der Nutzpflanzen zu erhalten. Zurzeit hat das Abkommen 147 Mitgliedsstaaten,
darunter auch die Schweiz. Die Mitglieder verpflichten sich, die Saatgutvielfalt zu schützen und nachhaltig zu nutzen. Den Bäuerinnen und Bauern soll zugestanden werden, ihr Saatgut zu nutzen, wiederzuverwenden, zu tauschen und zu verkaufen. Ein Mechanismus regelt den Zugang zur Sortenvielfalt für Forschung und Züchtung und die Aufteilung des daraus gewonnenen Nutzens. Doch auch hier hapert es bei der Umsetzung.
UN-Deklaration über die Rechte der Kleinbäuerinnen und ‑bauern (UNDROP)
Die Deklaration wurde 2018 von der UNO-Vollversammlung per Mehrheitsentscheid verabschiedet. Auch die Schweiz stimmte zu, machte aber einen Vorbehalt zu den Bestimmungen zu den bäuerlichen Saatgutrechten. Der Anstoss für die Deklaration ging von «La Via Campesina» und anderen bäuerlichen Organisationen aus. Sie bekräftigt die Gedanken der Agrarökologie und verankert unter anderem die Rechte der ländlichen Bevölkerung auf Land, Wasser und Beteiligung an politischen Entscheiden. Das Recht auf Saatgut ist analog zum Saatgutvertrag festgeschrieben. Allerdings ist die Deklaration für die Staaten rechtlich nicht bindend.